Inhaltsverzeichnis
Neuste Informationen
1.) Osterferien
2.) Kinderkrankengeld
1.) Osterferien
vom 03. April bis 14. April 2023
Laut Bedarfsumfrage ist es den meisten von euch lieber, dass der Dienstag und der Donnerstag die langen Tage in den Ferien bleiben.
Montag, Mittwoch, Freitag von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet
Dienstag und Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet
am Dienstag, den 28. März können die Kinder Osterhasen oder Osterkränze
backen und Eier färben.
Wer an diesem Tag nicht im Hort ist kann sich gerne dazu anmelden! Bitte erst ab 16:00 Uhr abholen.
An der letzten Kinderkonferenz haben die Kinder beschlossen, dass wir in den Osterferien ins
Allgäulino fahren am 06.04.2023 Abholen ab 16:15-16:30 Uhr im Hort.
Boulderhalle nach Kempten fahren am 11.04.2023
Frühstück: im Hort 8:00Uhr Abholen: 16:23 Uhr Bahnhof Pfronten!
Außerdem gibt es einen Turntag (der noch nicht feststeht) in der Turnhalle.
Wie jedes Jahr machen wir auch an der Aktion „sauberes OAL“ mit …………………………….
Belohnung
An allen anderen Tagen: Jeder kann sich sein Insektenhotel bauen!!
Das nimmt natürlich einige Zeit in Anspruch…
An jedem Tag gibt es wie immer Frühstück im Hort
Bitte bis 8:30 Uhr zum Frühstück da sein außer an den Tagen wo eine andere Uhrzeit beim Ausflug dabei steht.
Mitbringen: Semmel, Brezen, Brot
den Belag haben wir.
Dabei haben bitte an allen Tagen gute Laune und an den
Ausflugstagen genügend Getränke in einem Rucksack für den ganzen Tag gute Schuhe und wettergerechte Kleidung!!!
Gudrun & Sabine
Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung finden Sie hier. (Vordruck wird von Einrichtung zur Vorlage bei der Krankenkasse bestätigt)
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
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