Inhaltsverzeichnis letzte Änderung 23.07.2024
Neuste Informationen
STELLENANZEIGE
Die Gemeinde Eisenberg im Allgäu sucht ab 01.09.2024 für den Kinderhort Miteinander
eine/n Erzieher/in (m/w/d) bzw. eine/n Kinderpfleger/in (m/(w/d)
unbefristet in Teilzeit für 10 bis 15 Wochenstunden
Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Eisenberg unter www.eisenberg-allgaeu.de oder unter www.kinderhort-miteinander.de
Kinderhort Eisenberg Erzieher Kinderpfleger 07_2024
1.) KINDERKONFERENZ 02.10.2024
2.) Elternabend 15. Oktober 2024 PROTOKOLL
3.) Kuchenverkauf vom 18.05.24
4.) Elternumfrage und Kinderumfrage
5.) Kinderkonferenz vom 16.Januar 2024
6). Wiederzulassungstabelle bei ansteckenden Krankheiten
7.) Kinderkrankengeld/Kinderkrankentage
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1.) Kinderkonferenz 02.10.2024
Das haben wir besprochen und beschlossen…
Danke, dass du dabei warst
Gudrun und Sabine
2.) Elternabend 15.10.2024 ProtokollProtokoll vom 1. Elternabend 2 2024
3.) KUCHENVERKAUF am Raiffeisenlager Weizern/Hopferau vom 18. Mai
DANKE an alle Familien die einen Kuchen gebracht haben!!
Der komplette Erlös von 379,30 EURO kommt den Kindern vom Kinderhort Miteinander zugute!!
Bei der Kinderkonferenz am 12.06.24, wird demokratisch entschieden was wir dafür kaufen.
4.) Liebe Eltern und Kinder unten findet ihr einen link für die diesjährige Elternumfrage und Kinderumfrage. (Ihr habt das ganze auch nochmal in Papierform in der Hortmappe)
Die Umfrage ist für unseren Hort und für unsere Arbeit wichtig!! Wir bitten euch um rege Beteiligung. Wir wollen alles gut machen oder sogar besser,
aber dafür müsst ihr uns bitte mit Lob oder konstruktiver Kritik unterstützen.
kinderhort-miteinander.de/…/Elternumfrage-2024.pdf Elternumfrage Auswertung 2024 2
5.) Wiederzulassungstabelle bei ansteckenden Krankheiten
Download ↓↓↓
Wiederzulassungstabelle_25.09.2023
Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung finden Sie hier. (Vordruck wird von Einrichtung zur Vorlage bei der Krankenkasse bestätigt)
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
6.)