Inhaltsverzeichnis letzte Änderung 04.03.2025
1.) FASCHINGSFERIEN
2.) Kinderkonferenz 16.01.2025
3.) Bücherausstellung und Spende der Eltern an den Kinderhort
4. Spende der Raiffeisenbank Augsburg-Ostallgäu
5.) Elternabend 15. Oktober 2024 PROTOKOLL
6.) Elternumfrage und Kinderumfrage 2024
7). Wiederzulassungstabelle bei ansteckenden Krankheiten
NEU Bei Durchfallerkrankungen
8.) Kinderkrankengeld/Kinderkrankentage
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Faschingsferien vom 03. März bis 07. März
Faschingsferienanmeldung Download Faschingsfeier und Faschingsferien
In den Faschingsferien haben wir wie immer Rosenmontag und Faschingsdienstag geschlossen.
Aschermittwoch und Freitag von 7.30 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet.
Frühstück 8:30 Uhr im Hort
Donnerstag 6.03.25 „Mitmachausstellung“ in Kempten „Kommt mit zu einer Reise an einen magischen Ort“
Frühstück: 8:30 Uhr im Hort
Mitbringen: Rucksack mit genügend Getränken und gute Laune
Kosten: 20,00 EURO
Abholen: 17:15 Uhr am Hort
Wir freuen uns auf einen spannenden Ausflug!
euer Hortteam
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1.) Kinderkonferenz zum Thema „KINDERRECHTE“ am 16.01.2025
Das ABC der Kinderrechte: Zu jedem der Buchstaben haben die Kinder eingetragen, was ihnen zu ihren Rechten einfällt.
Alle Kinder haben toll mitgemacht und sich mit vielen Vorschlägen beteiligt. (Unter der Rubrik :Kinder: findet ihr noch mehr zu dem Thema)
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2.) Bücherausstellung „Kopfflüstern“
Die Bücherausstellung war sehr erfolgreich !! Sowohl für die Kinder, denn viele Eltern haben was
für ihre Kinder gekauft, als auch für den Hort. Denn der Hort hat 10% Umsatzbeteiligung und einige Eltern
haben noch zusätzlich Geld gespendet, was dann in Bücher „verwandelt“ wurde.
DANKE, Danke sagen alle Erzieher und Kinder
Mit Umsatzbeteiligung 208,- €
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3. Spende der Raiffeisenbank Augsburg-Ostallgäu
1000,00 EURO der Scheck wurde persönlich vom Regionalleiter Herrn Tirke überbracht. Dafür haben wir drei Sitzsäcke und einen kleinen Tisch für unsere neue Leseecke gekauft.
DANKE
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4.) Elternabend 15.10.2024 ProtokollProtokoll vom 1. Elternabend 2 2024
5.) Liebe Eltern und Kinder unten findet ihr einen link für die diesjährige Elternumfrage und Kinderumfrage. (Ihr habt das ganze auch nochmal in Papierform in der Hortmappe)
Die Umfrage ist für unseren Hort und für unsere Arbeit wichtig!! Wir bitten euch um rege Beteiligung. Wir wollen alles gut machen oder sogar besser,
aber dafür müsst ihr uns bitte mit Lob oder konstruktiver Kritik unterstützen.
kinderhort-miteinander.de/…/Elternumfrage-2024.pdf Elternumfrage Auswertung 2024 2
6.) Wiederzulassungstabelle bei ansteckenden Krankheiten
Download ↓↓↓
Wiederzulassungstabelle_25.09.2023
NEU !! Bei Durchfallerkrankungen DGUV Hausregeln Juni 2024
Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung finden Sie hier. (Vordruck wird von Einrichtung zur Vorlage bei der Krankenkasse bestätigt)
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
7.)