Inhaltsverzeichnis
Neuste Informationen
1.) Wir haben ab 04.09. 2023 wieder geöffnet. Ferienprogramm bis 11.09.2023
2.) 12. September 2023 *Erster Schultag und Einschulung der Erstklässler*
3.) AKTUELLE Termine
Ferienprogramm ab 11.07. 2023 bis 11.09.2023
BETRIEBSAUSFLUG Einrichtungen VG SEEG !! HORT geschlossen am 27.09.2023!!
!!Bitte, alle Eltern müssen dafür sorgen,
dass ihre Kinder an diesem Tag nach Schulschluss nach Hause kommen!!
4.) Kinderkrankengeld
2.) Sommerferienprogramm
vom 31.07. bis 11.09.2023
Sommerferien 2023 hier zum downloaden
Montag, Mittwoch und Freitag haben wir wie gewohnt von 7.30 Uhr – 14.00 Uhr geöffnet, Dienstag und Donnerstag hat der Hort von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr geöffnet. Die Anmeldung bekommt ihr in zweifacher Ausführung – eine für Eure Pinwand, eine für uns!
Zum Frühstück um 8:30 Uhr sollen alle Kinder im Hort sein!
An allen Tagen Brot, Breze oder Semmel mitgeben den Belag dafür haben wir.
Mittagessen organisieren immer wir.
Mitbringen zu den Ausflügen: Rucksack mit genügend Getränken für den ganzen Tag!!!
Dem Wetter angepasste Kleidung, inkl. Kappe, Sonnencreme und gute Schuhe.
Die Kinder, die einen Ferienpass besitzen, sollen ihn (letzte Seite) an jedem Ausflugstag dabeihaben – so können die Kinder kostenlos Bus fahren!!
An den „kurzen“ Tagen möchten wir große Seifenblasen machen, gemeinsam kochen, gemeinsam spielen und
am Mi, 2.08. findet ein Kickerturnier statt.
Wetterbedingte Änderungen behalten wir uns vor!
Dienstag, 1.08. Planetenspielplatz Pfronten anschließend Ritterspielplatz Mittagessen Dönerimbiss
Donnerstag, 3.08. Wanderung zum Vilser Spielplatz mit Picknick
Dienstag, 8.08. Ausflug zum Skaterpark und zum Jugendzentrum in Füssen mit Mittagessen
Donnerstag, 10.08. Wanderung von Bad Faulenbach zum Alatsee und Weißensee Spielplatz
Dienstag, 5.09. Schatzinselspielplatz Pfronten mit Picknick
Donnerstag, 7.09. Minigolf in Seeg mit Pizzaessen
3. ERSTER SCHULTAG
12. SEPTEMBER 2023 Im Hort gibt es, während die Eltern und Verwandten
auf ihre Kinder warten
die mit ihren Lehrern im Klassenzimmer sind, einen
dabei kann man sich noch den Hort anschauen.
Gudrun & Sabine
Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.
Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung finden Sie hier. (Vordruck wird von Einrichtung zur Vorlage bei der Krankenkasse bestätigt)
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung
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